Hinfahrt bis wann ??

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Gast2

Hinfahrt bis wann ??

Beitrag von Gast2 »

Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir eine Frage beantworten. Wenn mir meine Firma ein Ticket auf den 22.3.
Gebucht hat und die rückfahrt auf den 5.4. . Ist es dann auch egal wann ich hinfahre, bzw. kann ich
auch noch am 24.3. damit hinfahren? Wenn nein, ist es bei Auftragsnummer möglich, dass sie kostenlos
storniert, trotz, dass es der erste geltungstag ist??
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.
Grüße
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micha88
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Re: Hinfahrt bis wann ??

Beitrag von micha88 »

Am ersten Geltungstag sind Erstattungen grundsätzlich nicht mehr kostenlos möglich.
Alles andere hängt davon ab, was du für eine Fahrkarte hast. Frage doch einfach deine Firma...
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Heiko Schneider
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Re: Hinfahrt bis wann ??

Beitrag von Heiko Schneider »

Guten Tag,

ich versuche mal die Anfrage so gut wie möglich zu beantworten. Allerdings sind hier zu diesem Thema keine Experten.
Gast2 hat geschrieben:Wenn mir meine Firma ein Ticket auf den 22.3.
Gebucht hat und die rückfahrt auf den 5.4. . Ist es dann auch egal wann ich hinfahre, bzw. kann ich
auch noch am 24.3. damit hinfahren?
Hier gibt es nur ein definitives nein als Antwort. Bei Fahrkarten bis 100 km Entfernung ist diese nur am genannten Gültigkeitstag (hier: 22.03.) gültig. Ab 100 km dann für zwei Tage, als am 22. und 23.03. Der 24.03. ist für die Hinfahrt also nicht möglich. Das steht übrigens auch so auf jeder Fahrkarte.

Und noch eine Einschränkung: Sofern die Fahrkarte eine Zugbindung vorsieht (meist bei Sparpreisen), so ist diese auch nur in den gebuchten Zügen gültig.
Wenn nein, ist es bei Auftragsnummer möglich, dass sie kostenlos
storniert, trotz, dass es der erste geltungstag ist??
Prinzipiell können Fahrkarten zum Normalpreis gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 € zurückgegeben werden. Bei bahn.corporate gelten andere Bedingungen, die Deiner Firma bekannt sein sollten. Fahrkarten mit einem Sparpreis können nicht storniert werden.


Heiko
- schöner leben ohne nazis -
WaggonUnion
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Re: Hinfahrt bis wann ??

Beitrag von WaggonUnion »

Wenn die Hinfahrt für den 22.3 festgelegt ist, musst Du am 22.3. fahren.
Das gleiche gilt für die Rückfahrt.
Ist jedoch aufgedruckt: 1. Geltungstag am 22.3., letzter Geltungstag am 5.4.,
kannst Du innerhalb dieser Zeit Hin - und Rückfahrt frei wählen.
Heiko Schneider
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Re: Hinfahrt bis wann ??

Beitrag von Heiko Schneider »

Guten Tag!
WaggonUnion hat geschrieben:Wenn die Hinfahrt für den 22.3 festgelegt ist, musst Du am 22.3. fahren.
Das gleiche gilt für die Rückfahrt.
Soweit richtig, mit dem Hinweis, das dies nur bei Entfernungen von unter 100 km bzw. bei Sparpreis-Fahrkarten so ist.
Ist jedoch aufgedruckt: 1. Geltungstag am 22.3., letzter Geltungstag am 5.4.,
kannst Du innerhalb dieser Zeit Hin - und Rückfahrt frei wählen.
Das ist jedoch falsch. Ich zitiere von einer vorliegenden Fahrkarte: "Gültigkeit 19.12.2009 bis 18.01.2010 Hinfahrt bis 20.12.2009; Rückfahrt an 2 aufeinander folgenden Tagen innerhalb der Gültigkeit". Im Klartext: Die Hinfahrt gilt nur an den ersten beiden Tagen, wie schon oben geschrieben wurde.


Heiko
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Rolf R
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Re: Hinfahrt bis wann ??

Beitrag von Rolf R »

In wie weit eine Fahrkarte gültig ist, ist von mehreren Faktoren abhängig, wie schon beschrieben- auch z.B. an der Art des Angebotes, dass z.B. beim Kauf der Karte(n) in Anspruch genommen wurde.
Hier hilft nur: die Beförderungsbedingungen durch zu lesen, die auf der Karte stehen, oder die man beim Kauf akzeptieren muss.
Beispielsweise gilt für den Sparpreis "29,- € quer durch Deutschland", dass man für einen Teilbereich der Fahrt einen Zug des Fernverkehrs in Anspruch nehmen muss (kann sogar sein, dass die Mindest-Entfernung sogar noch vorgegeben ist, weiß ich aber gerade nicht) und dass die Karte nur für eine bestimmte Fahrt gilt. Es also nicht mal möglich, eine andere Verbindung am Geltungstag zu nutzen.

Der Geltungstag läuft m.W. um 3:00 Uhr des Folgetages ab, damit man noch eine gültige Fahrkarte hat, wenn der Zug die Tagesgrenze überschreitet.
Aber wie gesagt, viele Faktoren sind einzelfall-abhängig, deshalb solltest ggf. prüfen/ prüfen lassen, was für Dein Firmen-Ticket gilt.

Gruß
Rolf
Mein Link-Tipp zu BAHN: http://www.gerdinoack.de. Dort findet Ihr Filme und Grafiken zu BAHN von Gerd (Username gnock) und mein neues Fahrzeugarchiv, das auch unter dem neuen Direktlink www.gerdinoack.de/Fahrzeugarchiv_385/ zu erreichen ist.
WaggonUnion
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Re: Hinfahrt bis wann ??

Beitrag von WaggonUnion »

Heiko Schneider hat geschrieben:Guten Tag!
WaggonUnion hat geschrieben:Wenn die Hinfahrt für den 22.3 festgelegt ist, musst Du am 22.3. fahren.
Das gleiche gilt für die Rückfahrt.
Soweit richtig, mit dem Hinweis, das dies nur bei Entfernungen von unter 100 km bzw. bei Sparpreis-Fahrkarten so ist.
Ist jedoch aufgedruckt: 1. Geltungstag am 22.3., letzter Geltungstag am 5.4.,
kannst Du innerhalb dieser Zeit Hin - und Rückfahrt frei wählen.
Das ist jedoch falsch. Ich zitiere von einer vorliegenden Fahrkarte: "Gültigkeit 19.12.2009 bis 18.01.2010 Hinfahrt bis 20.12.2009; Rückfahrt an 2 aufeinander folgenden Tagen innerhalb der Gültigkeit". Im Klartext: Die Hinfahrt gilt nur an den ersten beiden Tagen, wie schon oben geschrieben wurde.


Heiko
Es kommt immer auf den Wortlaut auf der Fahrkarte an.
Auf Deiner Fahrkarte war die Hinfahrt bis zum 20.12.2009 beschränkt.
Auf meiner Fahrkarte war diese Beschränkung nicht angegeben.
Das ist ein Unterschied.
Welchen Wortlaut Du auf Deiner Fahrkarte haben möchtest, kannst Du mit Deinem Kundenberater am Schalter besprechen.

Vielleicht hat jemand die Möglichkeit sämtliche im Bahncomputer vorhandenen
Aufdrucke hier wiederzugeben.
Würde mich schon interessieren, wie viele Möglichkeiten es gibt.

Viele Grüße
Hans
Heiko Schneider
Beiträge: 2489
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Re: Hinfahrt bis wann ??

Beitrag von Heiko Schneider »

Guten Tag,
WaggonUnion hat geschrieben:Es kommt immer auf den Wortlaut auf der Fahrkarte an.
Auf Deiner Fahrkarte war die Hinfahrt bis zum 20.12.2009 beschränkt.
Auf meiner Fahrkarte war diese Beschränkung nicht angegeben.
Das ist ein Unterschied.
Welchen Wortlaut Du auf Deiner Fahrkarte haben möchtest, kannst Du mit Deinem Kundenberater am Schalter besprechen.
ich wöllte wissen, wer auf solch einen Mist kommt, der hier geschrieben wird. Kein Mitarbeiter hat Einfluss darauf, welche zeitliche Gültigkeit auf den Fahrkarten erscheint. Denn: auch diese sind nur abhängig von Kollege Computer und vor allem von einem Werk, welches sich Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG nennt. Dieses ist hier nachzulesen: http://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb_ ... ngen.shtml.

Ich zitiere aus der Seite 5 dieser pdf-Datei http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahninter ... 3_2010.pdf:

2.5 Geltungsdauer
2.5.1 Die Geltungsdauer einer Fahrkarte ergibt sich grundsätzlich aus dieser selbst. Fahrkarten
gelten bei einer Entfernung (i) bis 100 km an dem auf der Fahrkarte zur Hin- sowie gegebenenfalls
zur Rückfahrt innerhalb eines Monats jeweils angegebenen Geltungstag, bei fehlender
Angabe des Rückfahrtages zur Rückfahrt am Tag der Hinfahrt, (ii) über 100 km zur Hinfahrt am
ersten Geltungstag der Fahrkarte und am Folgetag sowie ggf. zur Rückfahrt innerhalb eines
Monats ab dem ersten Geltungstag an zwei Tagen, und zwar am Tag des Reiseantritts und am
Folgetag. Ist der erste Geltungstag nicht in der Fahrkarte angegeben, ist das Datum des Kontrollzeichens
maßgebend. Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt der Rückfahrt
die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig. Die Geltungsdauer endet um 3.00 Uhr des auf den letzten
Geltungstag folgenden Tages. Die Geltungsdauer von Übergangs- und Umwegfahrkarten
entspricht der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte.


Damit dürfte nun endgültig klar sein, daß jeglicher Unsinn (siehe oben) auch wirklich Unsinn ist.


Heiko
- schöner leben ohne nazis -
bahner40
Beiträge: 15
Registriert: Mittwoch 4. Mai 2011, 14:47

Re: Hinfahrt bis wann ??

Beitrag von bahner40 »

Manchmal finde ich das mit den Geltungsbereichen aber auch ziemlcih kompliziert. Ich blicke da auch nicht immer 100% durch
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