Abstellen von Fahrzeugen / Bremsprobe

Hier gehören alle Beiträge rein, die nicht direkt mit BAHN zusammenhängen. Also auch alle Themen, welche die große Bahn betreffen.
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Mcdrtg
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 16. Februar 2021, 17:38

Abstellen von Fahrzeugen / Bremsprobe

Beitrag von Mcdrtg »

Hallo liebes Forum,
Zu mir :
Ich bin i der Ausbildung zum Lokführer und kurz vor der DB Netz A Prüfung.
Heute hatten wir ein wenig übers Abstellen von Fahrzeugen geredet.
Ich weiß dass wenn die Neigung weniger als 2,5 Promille ist und ich weniger als 24 Std abstellen möchte.
Dann muss ich je angefange 1600t bzw je angefange 72 X Achsen jeweils 1 Feststellbremse ziehen.
Unser dozent hat uns gesagt dass dafür die bremsprobe durchgeführt werden muss. Um sicher zu stellen dass der bremszustand auch in Ordnung ist.
Was mich an der Sache etwas irritiert.
Muss ich also wenn ich weiß dass mein abgestellter Zug mehr als 24 Std abgestellt wird
Neigung weniger als 2,5 Promille
Und ich noch keine bremsprobe durchgeführt hatte, erst mal eine bremsprobe durchführen? Bevor ich die Fahrzeuge abstellen? Oder ist damit die bremsprobe gemeint, die beim bilden des zuges schon durchgeführt wurde?
Ich danke euch im voraus
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micha88
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Re: Abstellen von Fahrzeugen / Bremsprobe

Beitrag von micha88 »

Hallo Mcdrtg,

zur Info: in diesem Forum geht es vordergründig um das Eisenbahn-Simulationsprogramm JBSS BAHN.

Das Thema sollte in der Richtlinie 915.0103 geregelt sein - schaue das doch dort am besten nach. Nach meinem laienhaften Verständnis (bin kein Tf) bedeutet die 24h-Regel, dass eine volle Bremsprobe nach der Abstellung dann auch durchgeführt werden muss, wenn keine Änderung der Zugbildung stattfand.
Bei weniger als 24 Stunden wäre dann (wenn die Zugbildung nicht verändert wurde) keine volle Bremsprobe erforderlich.
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Jan Eisold
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Re: Abstellen von Fahrzeugen / Bremsprobe

Beitrag von Jan Eisold »

Hallo,

die Frage scheint ja eher darauf abzuzielen, ob man vor der Abstellung eine Bremsprobe durchführen muss. Dies ist im Prinzip zu bejahen, denn die zur Sicherung des (Wagen-)Zuges genutzten Bremsen müssen natürlich auch funktionstüchtig sein. Das gilt übrigens auch für die genutzten Feststellbremsen. Allerdings ist es in der Regel nicht zulässig, den Zug über 24 Stunden oder länger allein mit der Druckluftbremse zu sichern, denn diese verliert durch allfällige Undichtigkeiten mit der Zeit an Wirkung. Je nach EVU-internen Regeln und auch abhängig von den örtlichen Verhältnissen (Neigung...) ist daher die Sicherung allein mit Druckluftbremse meist nur für einen Zeitraum von einer Stunde zulässig. Das ist in vielen Fällen (Lokwechsel, Zeit bis zum Beginn der Eingangsbehandlung in Rangierbahnhöfen etc.) auch ausreichend, aber eben nicht zur Abstellung.

MfG Jan
richterjue
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Re: Abstellen von Fahrzeugen / Bremsprobe

Beitrag von richterjue »

Hallo

Korrekt. Bei langfristig abgestellte Fahrzeugen muß das Bremsgestänge mechanisch festgestellt werden, alle Bremsklötze müssen anliegen. Zusätzlich muß eine gekuppelte Wagengarnitur mit Hemmschuhen gesichert werden. Das Abstellgleis in dem die Wagenggruppe steht, muß außerdem gegen mögliche Flankenfahrten gesichert werden, wenn die Abzweigweiche in ein Hauptgleis führt. z.Bsp. durch einen Gleisverschluß der zum entgleisen der Wagengruppe führt, sollte sie doch einmal in Bewegung geraten.

Mein Eisenbahnverein hatte dieses Problem - nach dem der Verein einige Abstellgleise von der Deutschen Bahn inkl. des Grund- und Bodens und den Weichen gekauft hat. Dabei wurde auch die Abzweigweiche aus dem Hauptgleis mit gekauft, um sie vor Demontage zu schützen.

Dann kamen die erweiteren Anforderungen der Haftpflichtversicherung - für die auf den vereinseigenen Gleisen abgestellten Wagengarnituren. Diese schrieb den zusätzlichen Gleisverschluß direkt nach der Abzweigweiche vor, obwohl vorher schon ein solcher mit einer Gleissperre (alt Gsp 1) im Gleis vorhanden war, in der die Wagengruppe seit vielen Jahren steht. Mann kommt an den Schlüssel des Gsp 1 nur heran, wenn die Abweigweiche vom Hauptgleis auf das Abstellgleis umgestellt wird. Dabei wird automatisch auch ein Überwachungskontakt geöffnet, der die Lage der Anschlußweiche dauerhaft überwacht. Dieser sorgt dafür das bei einen Umstellen der Weiche keine Regelzugfahrten mehr stattfinden können. Der automatische Streckenblock wird dann aufgehoben/unterbrochen. Diese Funktion muß der Verein jedes Jahr mit einem Gutachter testen/überprüfen !
Die letzte reguläre Fahrt - mit Lok - in unseren Anschluß hat 2005 stattgefunden - da gehörte die Anlage noch der DB-AG.....

Vielleicht ändern sich die Zeiten ja doch wieder - und man denkt darüber nach wieder Güter auf der Schiene zu befördern. Holz ist z.Bsp. die Möglichkeit, welches an unseren vereinseigenen Anschlußgleisen - und dem Erhalt der Ladestraße - verladen werden könnte. Nur auf der anschließenden Strecke ist seit 2005 der Güterverkehr eingestellt worden.

Herzliche Grüße
richterjue
Morten
Beiträge: 255
Registriert: Montag 16. Februar 2009, 06:25
Wohnort: Sehnde

Re: Abstellen von Fahrzeugen / Bremsprobe

Beitrag von Morten »

Hallo liebes Forum,
Zu mir :
Ich bin i der Ausbildung zum Lokführer und kurz vor der DB Netz A Prüfung.
Heute hatten wir ein wenig übers Abstellen von Fahrzeugen geredet.
Ich weiß dass wenn die Neigung weniger als 2,5 Promille ist und ich weniger als 24 Std abstellen möchte.
Dann muss ich je angefange 1600t bzw je angefange 72 X Achsen jeweils 1 Feststellbremse ziehen.
Unser dozent hat uns gesagt dass dafür die bremsprobe durchgeführt werden muss. Um sicher zu stellen dass der bremszustand auch in Ordnung ist.
Was mich an der Sache etwas irritiert.
Muss ich also wenn ich weiß dass mein abgestellter Zug mehr als 24 Std abgestellt wird
Neigung weniger als 2,5 Promille
Und ich noch keine bremsprobe durchgeführt hatte, erst mal eine bremsprobe durchführen? Bevor ich die Fahrzeuge abstellen? Oder ist damit die bremsprobe gemeint, die beim bilden des zuges schon durchgeführt wurde?
Ich danke euch im voraus

Hi,
Die wichtigsten Werte zum sichern von Zügen im Bf zwischen 60min und 24h bei Gefälle weniger 2,5 Promille Neigung sind schonmal richtig.
Wenn du einen Zug abstellen möchtest, ist dieser Zug ja schon vorbereitet gewesen und es wurde schon mindestens eine Volle Bremsprobe im vorhinein ausgeführt. Egal ob der Zug nach einer WTU inkl. Voller Bremsprobe oder nach einer Zugfahrt abgestellt wird. Daher muss keine neue Bremsprobe durchgeführt werden vorher. Man zieht die erforderliche Anzahl der Hand-/Feststellbremsen fest und prüft lediglich, ob die Bremsen am betreffenden Wagen auch anliegen. In der Regel liegen die Bremsen auch an, da vorher die HLL unterbrochen wurde / abgesperrt wurde und somit die Bremse selbsttätig anlegt. Was man allerdings noch machen muss ist, dass man einen Meldezettel zur Abstellung/ Sicherung des Zuges ausfüllt / schreibt. Dieser kann je nach EVU und BRW des jeweiligen EVU etwas anders aussehen. Grundlegend ist wichtig auf folgende Daten hinzuweisen: Datum, Bahnhof der Abstellung, Gleis , Nummer 1. Wagen und letzter Wagen und an welchen Fahrzeugen eine Hand-/ Feststellbremse angezogen wurde.
Beim nachsichern des Zuges, falls jetzt doch der Zug länger als 24h stehen soll ist dann ein neuer Zettel auszufüllen und die weiteren benötigten Hand-/ Feststellbremsen anzuziehen.
Jeder kann werden was er möchte, wenn er es will!
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