Zeitumstellung - und wie's bei der DB gemacht wird...

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Alex420-V160
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Zeitumstellung - und wie's bei der DB gemacht wird...

Beitrag von Alex420-V160 »

Hallo,
nachdem dieses Thema nichts mehr mit dem Problem mit BAHN und der Zeitumstellung am PC zu tun hat, eröffne ich jetzt einfach ein neues. Da am Sonntag die Zeitumstellung ist, will ich euch hiermit die Umstellung bei der Deutschen Bahn von MESZ (Sommerzeit) zu MEZ (Winterzeit) und umgekehrt nahebringen.

<p><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Quote:</font><hr>Der Deutschen Bahn dient eine atombetriebene Mutteruhr der Physikalisch Technischen Bundesanstalt in Braunschweig, die 15 Regionaluhren steuert. Mit diesen sind alle anderen Bahnuhren verbunden. Die Mutteruhr verstellt die Zeit beim Wechsel von der Sommer- zur Winterzeit und umgekehrt und damit rund 120.000 Uhren in Bahnhöfen und Diensträumen sowie in Automaten, Informations- und Steuerungssystemen, die teilweise rund um die Uhr im Echtzeitbetrieb laufen. Die Zeitumstellung beeinflusst selbstverständlich den Bahnbetrieb, fehlt doch beim Wechsel zur Sommerzeit (MESZ) eine Stunde und ist beim Wechsel zur Winterzeit (MEZ) eine Stunde übrig.
Die fehlende Stunde führte zu erheblichen Kapazitätseinschnitten, als die Rangierbahnhöfe noch zahlreich waren und die Züge fast pausenlos über den Ablaufberg rollten. Die Fehlstunde beim Wechsel von der MEZ zur MESZ scheint bei der DB keine wichtige Rolle zu spielen, zumal am Wochenende kaum noch Rangierbetrieb herrscht. Betroffen sind von der Zeitumstellung rund 50 Züge, die sich nach der Umstellung um eine Stunde „verspäten“ müssten. Ungeachtet dessen erreichen Züge mit Schlaf- und Liegewagen meist pünktlich die Zielbahnhöfe, sind doch die Fahrzeiten gestreckt, wenn es nicht sogar Standzeiten auf ruhigen Bahnhöfen gibt, um den Reisenden möglichst lange Ruhezeiten im Zug anzubieten. Beim Wechsel von der MESZ zur MEZ werden diese Reise- und Standzeiten noch weiter gestreckt, da eine zusätzliche Stunde zu „verdrücken“ ist. Fahrplanbekanntgaben regeln, wie diese Zeitdifferenzen ausgeglichen werden.

Quelle: „Wunderwelt der Eisenbahn“ von Erich Preuß und Hans-Joachim Kirsche; erschienen im GeraMond-Verlag<hr></blockquote></p>

Schau’n wir doch jetzt mal in die Fahrdienstvorschrift, die das genau regelt, wie sich die Mitarbeiter im Betrieb zu verhalten haben (natürlich am Tag der Umstellung). Sie haben an diesem und dem darauf folgenden Tag eine richtigzeigende Uhr zu tragen (was sowieso früher immer verlangt wurde).
Es heißt dazu im §9:


1. Am Tag der Einführung der MESZ müssen die Mitarbeiter im Bahnbetrieb die persönlichen Uhren bis 1:45 Uhr um eine Stunde vorgestellt und bezüglich des minutengenauen Ganges mit einer Bahnuhr verglichen haben.

2. Mit Zeigersprung der Bahnuhr von 1:59 auf Null Minuten gilt die MESZ 3:00 Uhr und ab diesem Zeitpunkt vorerst nur noch die Zeitanzeige der persönlichen Uhren.

3. Um 3:00 Uhr MESZ ist mit Stellen, die sich auf den Zugmelderuf zu melden haben, die Uhrzeit nach Abs. 5/2 anhand der persönlichen Uhren zu vergleichen. Bei Übereinstimmung der Zeitanzeigen auf den beteiligten Stellen ist in die dafür bestimmten Unterlagen einzutragen: „Uhrzeit, Uhren zeigen richtig nach MESZ“.

4. Nach dem Umstellen der Bahnuhren ist mit Stellen, die sich auf den Zugmelderuf zu melden haben, die Uhrzeit nach Abs. 5 anhand der umgestellten Bahnuhren zu vergleichen. Bei Übereinstimmung der Zeitanzeigen auf den beteiligten Stellen ist in die dafür bestimmten Unterlagen einzutragen: „Uhrzeit, Bahnuhren zeigen richtig nach MESZ“.

5. Die Stunde von 2:00 Uhr bis 3:00 Uhr erscheint bei Beendigung der MESZ, wobei die erste Stunde (MESZ) als 2A, die zweite Stunde (MEZ) als 2B bezeichnet wird. Diese Bezeichnung ist bei Aufträgen und Meldungen, die eine Stundenangabe enthalten, sowie bei den entsprechenden Einträgen in die Unterlagen der Stundenbezeichnung hinzuzufügen, z.B. 2A:xx, bzw. 2B:xx.

6. Am Tag der Beendigung der MESZ müssen die Mitarbeiter im Bahnbetrieb die persönlichen Uhren bis 1:45 Uhr um eine Stunde zurückgestellt und bezüglich des minutengenauen Ganges mit einer Bahnuhr verglichen haben.

7. Mit Zeigersprung der Bahnuhr von 2A:59 auf Null Minuten gilt die MEZ 2B:00 Uhr und ab diesem Zeitpunkt vorerst nur noch die Zeitanzeige der persönlichen Uhren.

8. Um 2B:00 Uhr MEZ ist mit Stellen, die sich auf den Zugmelderuf zu melden haben, die Uhrzeit nach Abs. 52 anhand der persönlichen Uhren zu vergleichen. Bei Übereinstimmung der Zeitanzeigen auf den beteiligten Stellen ist in die dafür bestimmten Unterlagen einzutragen: „Uhrzeit, Bahnuhren zeigen richtig nach MEZ“.

9. Nach dem Umstellen der Bahnuhren ist mit Stellen, die sich auf den Zugmelderuf zu melden haben, die Uhrzeit nach Abs. 5 anhand der umgestellten Bahnuhren zu vergleichen. Bei Übereinstimmung der Zeitanzeigen auf den beteiligten Stellen ist in die dafür bestimmten Unterlagen einzutragen: „Uhrzeit, Bahnuhren zeigen richtig nach MEZ“.


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Zuletzt geändert von Alex420-V160 am Samstag 30. Oktober 2004, 00:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Ronny Kraus
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Re: Zeitumstellung - und wie's bei der DB gemacht wird...

Beitrag von Ronny Kraus »

Ja, ich habe eine! Was heißt "§9"? Seit wann gibt es in der Konzernrichtlinie 408 (den Begriff "Fahrdienstvorschrift" gibts im Prinzip nicht mehr offiziell) Paragraphen? Ich kenne dort bloß die Einteilung in Module, Abschnitte, Absätze usw...
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micha88
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Re: Zeitumstellung - und wie's bei der DB gemacht wird...

Beitrag von micha88 »

das war wahrscheinlich noch eine etwas ältere Version.
in der Version vom 28.5.2000 (für ehemaliges DR-Gebiet) sind die Regelungen fast genauso, der Abschnitt heißt dann "408.0132 - Uhrzeitvergleich"
Wer will, kann die DV408 (28.5.2000, für ex-DR-Gebiet) als PDF haben (1,36 MB)
viele RL/DV/DS habe ich ansonsten als Windows-Hilfedatei (*.hlp) da.

408.0132 - Züge fahren und Rangieren - Allgemeines

408.0132 Uhrzeitvergleich


Örtliche Richtlinien

(1) In den Örtlichen Richtlinien ist geregelt, wann und wie die Uhrzeit zu vergleichen ist.


Umstellen der Uhren bei Beginn und Ende der MESZ

(2) Beim Umstellen der Uhren zu Beginn und Ende der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) gelten folgende Regeln:


- Persönliche Uhren

a) Die Mitarbeiter haben am Tag der Umstellung und am folgenden Tag eine richtig zeigende Uhr zu tragen.


- Einführung der MESZ

b) 1. Am Tag der Einführung der MESZ müssen die Mitarbeiter die persönlichen Uhren bis 1.45 Uhr um eine Stunde (auf 2.45 Uhr) vorgestellt und bezüglich des
minutengenauen Ganges mit einer Bahnuhr verglichen haben.

2. Mit Zeigersprung der Bahnuhr von 1.59 Uhr auf Null Minuten gilt die MESZ 3.00 Uhr und ab diesem Zeitpunkt vorerst nur noch die Zeitanzeige der
persönlichen Uhren.
3. Um 3.00 Uhr MESZ ist mit Stellen, die sich auf den Zugmelderuf zu melden haben, die Uhrzeit nach Abs. 1 anhand der persönlichen Uhren zu vergleichen. Die
Übereinstimmung der Zeitanzeigen ist auf den beteiligten Stellen nachzuweisen durch den Eintrag: "(Uhrzeit), Uhren zeigen richtig nach MESZ".

4. Nach dem Umstellen der Bahnuhren ist mit Stellen, die sich auf den Zugmelderuf zu melden haben, die Uhrzeit nach Abs. 1 anhand der umgestellten
Bahnuhren zu vergleichen. Die Übereinstimmung der Zeitanzeigen ist auf den beteiligten Stellen nachzuweisen durch den Eintrag: "(Uhrzeit), Bahnuhren
zeigen richtig nach MESZ".


- Beendigung der MESZ

c) 1. Die Stunde von 2.00 Uhr bis 3.00 Uhr erscheint bei Beendigung der MESZ doppelt, wobei die erste Stunde (MESZ) als 2A, die zweite Stunde -
mitteleuropäische Zeit (MEZ) - als 2B bezeichnet wird. Diese Bezeichnung ist bei Aufträgen und Meldungen, die eine Stundenangabe enthalten, sowie bei
den entsprechenden Einträgen in die Unterlagen der Stundenbezeichnung hinzuzufügen, z. B. 2A Uhr .... Minuten bzw. 2B Uhr .... Minuten.

2. Am Tag der Beendigung der MESZ müssen die Mitarbeiter die persönlichen Uhren bis 1.45 Uhr um eine Stunde (auf 0.45 Uhr) zurückgestellt und bezüglich
des minutengenauen Ganges mit einer Bahnuhr verglichen haben.
3. Mit Zeigersprung der Bahnuhren von 2A.59 Uhr auf Null Minuten gilt die MEZ 2B.00 Uhr und ab diesem Zeitpunkt vorerst nur noch die Zeitanzeige der
persönlichen Uhren.
4. Um 2B.00 Uhr MEZ ist mit Stellen, die sich auf den Zugmelderuf zu melden haben, die Uhrzeit nach Abs. 1 anhand der persönlichen Uhren zu vergleichen. Die
Übereinstimmung der Zeitanzeigen ist auf den beteiligten Stellen nachzuweisen durch den Eintrag: "(Uhrzeit), Uhren zeigen richtig nach MEZ".

5. Nach dem Umstellen der Bahnuhren ist mit Stellen, die sich auf den Zugmelderuf zu melden haben, die Uhrzeit nach Abs. 1 anhand der umgestellten
Bahnuhren zu vergleichen. Die Übereinstimmung der Zeitanzeigen ist auf den beteiligten Stellen nachzuweisen durch den Eintrag: "(Uhrzeit), Bahnuhren
zeigen richtig nach MEZ".


- Unterbrochene Arbeitszeit

d) Auf Betriebsstellen mit unterbrochener Arbeitszeit gelten die Bestimmungen sinngemäß für den auf den Stichtag folgenden Tag.


- Geräte mit Zeitausdruck

e) Während der Umstellung der Bahnuhren weisen selbsttätig schreibende oder druckende Geräte mit Zeitausdruck eine falsche Uhrzeit aus. Es sind die
Maßnahmen erforderlich, wie sie bei Störung dieser Geräte vorgeschrieben sind. Nach Abschluß des Umstellvorgangs der Bahnuhren ist ein Probedruck
vorzunehmen. Wird dabei Übereinstimmung mit der richtigen Uhrzeit festgestellt, gelten die Geräte wieder als ordnungsgemäß wirkend.


- Unregelmäßigkeiten

f) Werden nach Abschluß der Umstellmaßnahmen in einem Bereich Uhren mit abweichender Zeitanzeige angetroffen, gelten die Anzeigen der persönlichen
Uhren.
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