ich habe heute einen Brief des Verkehrsunternehmens Abellio bekommen, wonach eine Reduzierung des erhöhten Beförderungsentgeltes derzeit "nicht möglich" ist (wer's glaubt...). Aber der Reihe nach:
Ich schrieb am 23. Juni eine Mail an Atriga ("Portal für innovaties Forderungsmanagement") mit folgendem Inhalt:
Dass die App bzgl. des Fahrkartenkaufs fehlerhaft ist, kann man übrigens im Internet nachlesen.Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15.06.2019 wollte ich in Lippstadt eine Fahrkarte nach Iserlohn im
Fahrkarten-Automaten lösen, erhielt aber stattdessen nur einen
Reiseplan ausgedruckt (siehe Anhang). Auch ein anwesender Freund war
deswegen verwirrt.
Obwohl ich die App "DB Nagivator" der Deutschen Bahn habe, war es mir
weder am Vorabend im Hotel noch am Abreisetag darüber möglich, ein
Ticket zu bezahlen - ich bekam nur einen Zertifizierungsfehler
angezeigt. Deswegen wollte ich eine Fahrkarte am Automaten lösen, wie
eingangs schon erwähnt.
Da auch dies nicht gelang, wollte ich im Zug eine Fahrkarte lösen. Nur
gab es auf der Strecke von Lippstadt nach Hamm keinen
Fahrkartenautomaten, auch ist es offenbar nicht mehr möglich, beim
Schaffner nachträglich eine Fahrkarte zu kaufen.
Am Bahnhof in Hamm angekommen funktionierte die App der Deutschen Bahn
seltsamerweise, so dass ich dort ein Ticket kaufen konnte. Ein
Verschulden meinerseits ist somit ausgeschlossen, und ich hoffe, dass
die App soweit verbessert wird, um so einen Fehler in Zukunft zu
vermeiden.
Lt. Abellio kann "eine abschließende Prüfung nur erfolgen", wenn ich "eine Bestätigung der Deutschen Bahn einreiche, aus der hervorgeht, dass am Tag der Bahnfahrt sämtliche Fahrkartenautomaten" an meinem "Einstiegsbahnhof defekt waren und somit dort kein Erwerb einer gültigen Fahrkarte möglich war."
Der Fahrkartenautomat, an dem ich war, war ja nicht defekt, ich erhielt aber eben nur einen Reiseplan ausgedruckt. Möglicherweise war ich ja zu doof, den Automaten zu bedienen, aber das galt dann in dem Fall auch für einen Freund, der anwesend war.
Dass sich noch ein zweiter Automat am Bahnhof befand, wusste ich bis dato nicht. Und ja, ich weiß, Nichtwissen schützt vor Strafe nicht, aber wie schon erwähnt, funktionierte die App weder am Vortag noch am Tag der Abfahrt nicht, und im Zug in Lippstadt befand sich kein Fahrkartenautomat.
Abellio bittet um Verständnis, "dass dahin gehende Einwendungen, dass beispielsweise aus zeitlichem Druck kein weiterer Fahrkartenautomat aufgesucht werden konnte oder ein solcher nicht gefunden wurde, nicht berücksichtigt werden können."
Nein, ich habe kein Verständnis dafür. Offenbar war es ein Fehler, mich blind auf die Schrott-App der DB zu verlassen - und ein weiterer, in Hamm eine Fahrkarte zu lösen, wenn ich doch eh die 60 Euro löhnen muss. Trotzdem frage ich die Beteiligten hier, ob es Sinn macht, Widerspruch gegen die Forderung der DB einzulegen oder in den sauren Apfel zu beißen und teures Lehrgeld zu zahlen?
Gruß
Martin